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Fahrschule aller Klassen

Motorrad, Auto, LKW und Bus, dazu Sonderklassen und Kurse. Bei der AVL Fahrschule in Passau und Waldkirchen machst du jede Klasse.

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Klasse A

Motorrad­führerschein

Starte jetzt deine aufregende Reise auf zwei Rädern. Unsere erfahrenen Fahrlehrer begleiten dich sicher und kompetent auf dem Weg zum Führerschein!

Mofa Mofa
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Damit darfst du ein einspuriges einsitziges Kfz fahren mit max. 50 ccm Hubraum und max. 25 km/h bbH

Ausbildung umfasst:

  • 6 Doppelstunden Theorieunterricht
  • 90 Minuten Fahrausbildung
  • Theoretische Prüfung beim TÜV
Roller der Klasse AM Klasse AM
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum und bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW
  • Sowie drei- und vierrädrige Kfz mit max. 2 Sitzplätzen
Motorrad der Klasse A1 Klasse A1
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Leichtkrafträder mit max. 125 ccm und 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW, wie z. B. Ape oder Elenator
  • AM wird miterteilt
  • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
Motorrad der Klasse A2 Klasse A2
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Zweirädrige Kfz mit max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • AM und A1 werden miterteilt
  • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
Motorrad der Klasse A Klasse A
  • Mindestalter 24 Jahre oder Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre
  • Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
  • AM, A1 und A2 werden miterteilt

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Klasse B

Autoführerschein

Dein Autoführerschein ist der Schlüssel zur Freiheit und Mobilität! Wir bereiten dich optimal auf deine Prüfung vor, damit du sicher im Straßenverkehr unterwegs bist!

Pkw der Klasse B Klasse B
  • Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
  • Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM oder Kombination, deren zGM nicht über 3500 kg liegt
  • Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
  • AM und L werden miterteilt
Pkw mit Anhaenger, Klasse BE Klasse BE
  • Kombinationen aus Kfz bis 3500 kg zGM und Anhänger 3500 kg zGM
  • Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
  • Vorbesitz B, kann aber in einem Ausbildungsgang mit B gemacht werden
  • Umfasst nur eine praktische Ausbildung und Prüfung
Leichtkraftrad, Schluesselzahl B196 Klasse B196

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Was darf gefahren werden:

  • Leichtkrafträder bis max. 125 ccm und max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Keine Prüfung notwendig

Ausbildungsumfang:

  • 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
  • Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung

Wichtig:

  • Achtung: gilt nur innerhalb Deutschlands
  • Es wird kein A1 erteilt, sondern lediglich die Schlüsselzahl B196, daher kein Aufstieg möglich
Schaltgetriebe, Schluesselzahl B197 Klasse B197
  • Ab 01.04.2021 möglich
  • Grundsätzlich wie bei Klasse B. In der Ausbildung werden jedoch mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung gefahren, bis dein Fahrlehrer feststellt, dass du mit einem Schaltfahrzeug fahren kannst.
  • Den Rest der Ausbildung sowie deine praktische Prüfung kannst du auf einem Automatikfahrzeug ablegen.
  • Du bekommst die Schlüsselzahl B197 eingetragen!
  • Über Besonderheiten in Verbindung mit BE/C/D informieren wir dich gerne in einem persönlichen Gespräch

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Klasse C

LKW-Führerschein

Bereit, die Straßen im Großformat zu erobern? Unsere Fahrschule ist dein zuverlässiger Partner für den LKW-Führerschein. Mit unseren topmodernen Ausbildungsmethoden bringen wir dich auf die Überholspur deiner beruflichen Karriere.

Lkw der Klasse C1 Klasse C1
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Das darfst du fahren: Kraftfahrzeuge bis 7500 kg zGM
  • Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
  • Ausbildung: theoretische und praktische Ausbildung
  • Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
  • Prüfungen: Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C1 erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden
Lkw mit Anhaenger, Klasse C1E Klasse C1E
  • Das darfst du fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg. Zulässiges Gesamtgewicht der Kombination beträgt 12.000 kg
  • Die Klasse BE ist mit inbegriffen
  • Ausbildung: nur praktische Ausbildung
  • Prüfungen: Für den Führerschein der Klasse C1E muss keine eigene Theorieprüfung abgelegt werden, sondern lediglich eine praktische Prüfung
Lkw der Klasse C Klasse C
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Das darfst du fahren: Kraftfahrzeuge über 3500 kg zGM
  • Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
  • Die Klasse C1 ist mit inbegriffen
  • Ausbildung: theoretische und praktische Ausbildung
  • Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
  • Prüfungen: Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden
Sattelzug der Klasse CE Klasse CE
  • Das darfst du fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg
  • Die Klassen BE, C1E und T sind mit inbegriffen
  • Ausbildung: theoretische und praktische Ausbildung
  • Prüfungen: Für die Klasse CE muss erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden

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Klasse D

Bus-Führerschein

Steig ein und lenke deine berufliche Zukunft! Unsere Fahrschule ist deine erste Adresse für den Busführerschein. Wir bringen dich sicher und effizient zu deinem Berufsziel Busfahrer.

Kleinbus der Klasse D1 Klasse D1
  • Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Berechtigt zum Fahren eines Busses, in dem mehr als 8 Personen befördert werden können, und eines Anhängers bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
  • Vorbesitz der Klasse B notwendig
  • Enthaltene Klassen: D1
Kleinbus mit Anhaenger, Klasse D1E Klasse D1E
  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Berechtigt zum Fahren eines Busses der Klasse D1 mit einem Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
  • Vorbesitz der Klassen B und D1 notwendig
  • Enthaltene Klassen: BE
Bus der Klasse D Klasse D
  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Berechtigt zum Fahren von Kfz, die max. 8 Meter lang sind und in denen 8 bis 16 Personen befördert werden können (plus Fahrer)
  • Anhänger darf bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg gezogen werden
  • Vorbesitz der Klasse B notwendig
Bus mit Anhaenger, Klasse DE Klasse DE
  • Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Berechtigt zum Fahren eines Busses mit Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg liegt
  • Vorbesitz der Klassen B und D notwendig
  • Enthaltene Klassen: BE, D1, D1E

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Sonderklassen & Seminare

Und noch mehr

ASF (Aufbauseminar)

Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger wird verpflichtend, wenn während der Probezeit ein Verkehrsverstoß der Kategorie A oder mindestens zwei Verkehrsverstöße der Kategorie B begangen werden.

  • 4 Theoriesitzungen à 135 Minuten
  • 30 Minuten Beobachtungsfahrt (Fahrprobe)

Zum ASF-Aufbauseminar →

Klassen L & T

Land- und Forstwirtschaft: Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Die Klasse L ist in der Klasse B bereits enthalten.

Berufskraftfahrer

Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und die wiederkehrende Weiterbildung nach BKrFQG.

Zu den Kursen →

Erste-Hilfe-Kurs

Pflichtbestandteil für jeden Führerschein (bei uns direkt in Passau, ohne Umweg über einen dritten Anbieter).

Zum Erste-Hilfe-Kurs →

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